Straßenservice
Grundstückszufahrten und Zuwegungen
Um private Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, müssen öffentliche Verkehrsflächen überquert und Straßenborden abgesenkt werden. Gleiches gilt für fußläufige Zugänge zu Gebäuden, Müllsammelplätzen oder Ähnlichem. Die Errichtung als auch Umgestaltung solcher Anlagen ist mit dem Umbau der öffentlichen Verkehrsanlagen verbunden. Hierfür ist die Erlaubnis des Straßenbaulastträgers erforderlich. Der schriftliche Antrag ist im Tiefbau- und Verkehrsamt zu stellen. Dem Antrag sind aussagefähige Lagepläne, Planskizzen und Foto`s zur Örtlichkeit beizufügen.
Tiefbauamt
Anschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
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Postanschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Abteilung Straßenservice | |||||
tiefbau.verkehr@gera.de | |||||
Tel. | 0365 838 - 4730 | ||||
Fax | 0365 838 - 4705 | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
Herr Peter Fink Abteilungsleiter Straßenservice | Ernst-Toller-Straße 15, Zimmer 305
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