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Sport

Sportstättenvergabe

Die Stadt Gera bietet eine Vielzahl von attraktiven Sportstätten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Außerhalb der Schulzeiten können diese von Sportorganisationen genutzt werden.

. © bw.pictures

Für die Durchführung des regulären Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes im üblichen sportlichen Maße und zeitlichen Umfang werden den Sportorganisationen, die die Voraussetzungen für die Förderung gemäß Punkt 3 dieser Richtlinie erfüllen, die kommunalen Sportstätten und das Hofwiesenbad gem. § 15 Abs. 2 ThürSportFG zur Nutzung überlassen. Das Vergabeverfahren bestimmt sich nach der Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera in der jeweils aktuellen Fassung.

Für regelmäßige Nutzungen schließt die Stadt Gera Nutzungsverträge über ein Schul- und Sportjahr ab. Im Regelfall muss der Nutzungsbedarf bis zum 30. Mai eines Jahres für das kommende Schul- und Sportjahr bei der Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften beantragt werden.
Für die Wettkampfbelegung, die bis zum ersten des Vormonats bei der Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften zu beantragen ist, werden Einzelverträge abgeschlossen.

Alle Antragsunterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Ebenso die Entgeltordnungen, die Sportstättenvergabeordnung und die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera.

Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungRené Soboll
Barrierefreier ZugangJa
. © Stadt Gera
Fax0365 838 - 1065
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Ilona Heidl

Sachbearbeiterin Sportstättenvergabe

Kornmarkt 12, Zimmer 113

E-Mailsportstaettenvergabe@gera.de
Tel.0365 838 - 1063

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