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Sport

Sportförderung

Viele Gold- und Silbermedaillen.. © Stadt Gera

Förderrechtliche Grundlagen

  1. Die Stadt Gera vergibt auf Antrag städtische Sportstätten an Geraer Sportorganisationen.
     
  2. Die Stadt Gera gewährt auf Antrag, entsprechend der Beschlüsse des zuständigen Fachausschusses des Stadtrates, nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie der jeweils gültigen Dienstanweisung Finanzen, Zuschüsse zur Förderung des gemeinnützigen Vereinsbetriebes.
     
  3. Die Stadt Gera ehrt auf Vorschlag und im eigenen Ermessen sportliche Leistungen und das Ehrenamt Geraer Sportorganisationen.
     
  4. Grundlagen sind, in den jeweils gültigen Fassungen:
    • die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO)
    • das Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
    • die Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen (ThürSportSpAnlNVO)
    • das Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG)
    • die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (ThürGemHV - Doppik)
    • die Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera.

Förderarten

Sportehrung, Würdigung besonderer Leistungen, Stadt Gera
. © Stadt Gera

Würdigung besonderer Leistungen

Sportehrung

Um die Leistungen von Sportlerinnen, Sportlern, Übungsleitern und Ehrenamtlichen im Bereich Sport zu würdigen, findet einmal im Jahr die Sportlerehrung statt.

Abteilung Sport

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangJa
. © Stadt Gera
Fax0365 838 - 1065
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Astrid Hyckel

Sachbearbeiterin Sportförderung

Kornmarkt 12, Zimmer 113

E-Mailsportfoerderung@gera.de
Tel.0365 838 - 1062
Fax0365 838 - 1065

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