Sport
Sportförderung
Förderrechtliche Grundlagen
- Die Stadt Gera vergibt auf Antrag städtische Sportstätten an Geraer Sportorganisationen.
- Die Stadt Gera gewährt auf Antrag, entsprechend der Beschlüsse des zuständigen Fachausschusses des Stadtrates, nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie der jeweils gültigen Dienstanweisung Finanzen, Zuschüsse zur Förderung des gemeinnützigen Vereinsbetriebes.
- Die Stadt Gera ehrt auf Vorschlag und im eigenen Ermessen sportliche Leistungen und das Ehrenamt Geraer Sportorganisationen.
- Grundlagen sind, in den jeweils gültigen Fassungen:
- die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO)
- das Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
- die Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen (ThürSportSpAnlNVO)
- das Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG)
- die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (ThürGemHV - Doppik)
- die Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera.
Förderarten
- Sportstättennutzung
- gemeinnütziger Vereinsbetrieb
- Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Gera e.V.
- Ehrungen
Sportehrung, Würdigung besonderer Leistungen, Stadt Gera
Würdigung besonderer Leistungen
Sportehrung
Um die Leistungen von Sportlerinnen, Sportlern, Übungsleitern und Ehrenamtlichen im Bereich Sport zu würdigen, findet einmal im Jahr die Sportlerehrung statt.
Abteilung Sport
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||||
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Barrierefreier Zugang | Ja | ||||||
Fax | 0365 838 - 1065 | ||||||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||||||
Ansprechpartner/innen | |||||||
Frau Astrid Hyckel Sachbearbeiterin Sportförderung | Kornmarkt 12, Zimmer 113
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