Sport
Sportförderung
Förderrechtliche Grundlagen
- Die Stadt Gera vergibt auf Antrag städtische Sportstätten an Geraer Sportorganisationen.
- Die Stadt Gera gewährt auf Antrag, entsprechend der Beschlüsse des zuständigen Fachausschusses des Stadtrates, nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie der jeweils gültigen Dienstanweisung Finanzen, Zuschüsse zur Förderung des gemeinnützigen Vereinsbetriebes.
- Die Stadt Gera ehrt auf Vorschlag und im eigenen Ermessen sportliche Leistungen und das Ehrenamt Geraer Sportorganisationen.
- Grundlagen sind, in den jeweils gültigen Fassungen:
- die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO)
- das Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
- die Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen (ThürSportSpAnlNVO)
- das Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG)
- die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik (ThürGemHV - Doppik)
- die Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera.
Förderarten
- Sportstättennutzung
- gemeinnütziger Vereinsbetrieb
- Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Gera e.V.
- Ehrungen
Abteilung Sport
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||||
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Barrierefreier Zugang | Ja | ||||||
Fax | 0365 838 - 1065 | ||||||
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||||||
Ansprechpartner/innen | |||||||
Frau Astrid Hyckel Sachbearbeiterin Sportförderung | Kornmarkt 12, Zimmer 113
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