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Beamtenlaufbahn

Brandoberinspektor - Anwärter (m/w/d)

Als Brandoberinspektor/in bist du zum Führen eines Zuges oder Verbandes und zur Tätigkeit als Einsatzleiter im Einsatzdienst der Feuerwehr befähigt. Nach der Ausbildung bist du in der Lage, selbstständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten in den Sachgebieten im Amt für Brand- und Katastrophenschutz Gera durchzuführen.

  • Voraussetzung
    .

    das 35. Lebensjahr ist zum Einstellungstag noch nicht vollendet
    mindestens ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Fachhoch- bzw. Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
    Fahrerlaubnis Klasse B

  • Ausbildungsbeginn
    .

    1.April

  • Ausbildungsdauer
    .

    2 Jahre

  • Vergütung

    nach ThürBesG

  • Theorie
    .

    Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz
    Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge

  • Praxis
    .

    Grundausbildung sowie Praktika bei der Berufsfeuerwehr Gera, anderen Berufsfeuerwehren und Behörden

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Ausbildungsverlauf:

  1. Grundausbildung
  2. Ausbildung einer rettungsdienstlichen Grundqualifikation
  3. Laufbahnlehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
  4. Erster berufspraktischer Ausbildungsteil im Einsatzdienst
  5. Zweiter berufspraktischer Ausbildungsteil im Einsatzdienst
  6. Laufbahnlehrgang gehobener feuerwehrtechnischer Dienst einschließlich Laufbahnprüfung
Ausbildung und Studium, Gestalte die Zukunft Gera´s aktiv mit!, Stadt Gera
. © Stadt Gera

Gestalte die Zukunft Gera´s aktiv mit!

Ausbildung und Studium

Die Stadtverwaltung Gera braucht junge Menschen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst entscheiden. Wir suchen jedes Jahr nach engagierten Nachwuchskräften.


Finanzieller Anreiz für Gera als neue Heimat
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Finanzieller Anreiz für Gera als neue Heimat

Die Stadt Gera gewährt Studierenden, Auszubildenden sowie Berufsschülerinnen und Berufsschülern mit erstmaligen Hauptwohnsitz in Gera eine Ausbildungsprämie von 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese kann bis zu drei Jahre in Folge beantragt werden.