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Haushalt und Finanzen

SEPA- Lastschriftmandat

Mann hält eine Kreditkarte in der Hand und tippt auf einem Laptop. © stock.adobe.com

Damit der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Dies können zum Beispiel die Handyrechnung, Stromkosten oder Versicherungsbeiträge sein. Der Zahlungsempfänger darf fällige Beträge dann von Ihrem Konto einziehen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift  einzulösen.

Einzugsermächtigung der Stadt Gera

Kämmerei

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungFrau Engelhardt
Schließtage04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailfinanzen@gera.de
Tel.0365 838 - 2201
Fax0365 838 - 2205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr