Haushalt und Finanzen
SEPA- Lastschriftmandat
Damit der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Dies können zum Beispiel die Handyrechnung, Stromkosten oder Versicherungsbeiträge sein. Der Zahlungsempfänger darf fällige Beträge dann von Ihrem Konto einziehen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.
Einzugsermächtigung der Stadt Gera
Kämmerei
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
---|---|
Leitung | Frau Engelhardt |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
finanzen@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2201 |
Fax | 0365 838 - 2205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |