Steuern und Abgaben
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Leistungen
- (Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragen
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
- Einkommensteuer festsetzen
- Einkommensteuern
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Änderung beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
- Erstattung von abgeführter Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Personen beantragen
- Finanzamt
- Kirchensteuer einziehen
- Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
- Sperrvermerk zur Religionszugehörigkeit einlegen
- Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen
- Steuerklasse - Änderung bei Eheschließung
- Steuerklasse - Änderung bei Trennung
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Steuerklasse Änderung für Alleinerziehende beantragen
- Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen
- Steuervordrucke
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen