Einkommensteuer festsetzen
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.
Aufwendungen für die private Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Mein ELSTER) an die Finanzämter entwickelt.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachfolgend ermitteln.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
- Einkommensteuererklärung
- Ggfs. Registrierung „Mein ELSTER“
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist eine Registrierung erforderlich.
- Gewinnermittlungsunterlagen (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung)
Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, können Sie auch den Hinweisen im jeweiligen Steuererklärungsvordruck entnehmen.
Es fallen keine Gebühren an.
Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich:
- 31.07. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich nicht beraten sind
- 28.02. bzw. 29.02. des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich beraten sind
Wie lange die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung bzw. die Festsetzung der Einkommensteuer dauert, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.
Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung („Mein ELSTER“) erstellt und übermittelt werden.
Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und nachfolgend
Mehr Informationen zur Einkommensteuer erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
TFM
01.10.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Finanzamt Gera |
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Fax | 0361 573625-491 |
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Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleErnststr. Straßenbahn1 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Gebühren: Nein Parkplatz Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |