Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
Leistungen
- Als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin bewerben
- Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bis 31.12.2012
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen
- Gründung oder Schließung eines Unternehmens
- Haftung der Geschäftsführung von Unternehmen
- Insolvenzbekanntmachungen: Auskunft über Insolvenzverfahren
- Insolvenzgeld
- Insolvenzgeld beantragen
- Insolvenzverfahren öffentlich bekanntmachen
- Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen
- Insolvenzverwalter bestellen
- Nachlassinsolvenzverfahren durchführen
- Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
- Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
- Unternehmensinsolvenz durchführen
- Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen