Auslandsgeschäft
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Leistungen
- Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Gesellschaften
- Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden
- Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden
- Beförderung von Kriegswaffen per Schiff oder Flugzeug außerhalb des Bundesgebietes beantragen
- Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern
- Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten
- Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen
- Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
- Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen
- Grenzüberschreitende Tätigkeiten (Erbringung von Dienstleistungen) melden
- grenzüberschreitende Zahlungen beim Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Haltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland mitteilen
- Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV
- Meldung einer vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker aus anderen EU-/EWR-Staaten
- Mobiler-ICT-Karte Verlängerung beantragen
- Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
- Seeleute-Ausweis beantragen
- Tierarzt - vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
- Unternehmensverlagerung
- Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen
- Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform beantragen
- Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren in der EU