Zum Inhalt springen
Grenzüberschreitende Tätigkeit

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.

Leistungsbeschreibung

Die Beiträge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den Beiträgen der inländischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage für die Beiträge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Angefangene Monate werden dabei voll berechnet.

Es kann passieren, dass eine Auslandstätigkeit vorzeitig endet, aber die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn dies nicht erfährt. Damit die Beiträge richtig berechnet werden können, fragt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn bei Ihrem Unternehmen nach, ob die gespeicherten Auslandsmonate korrekt sind.

Hier hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die bisher bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn registrierten Auslandsmonate zu korrigieren.

Sie können die Auslandsmonate eines versicherungspflichtigen Beschäftigten online oder per Post melden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

  • Beschäftigte Ihres Unternehmens haben im Ausland gearbeitet.
  • Sie waren im Wege der freiwilligen Auslandsversicherung versichert.

  • Liste mit den Namen aller im vergangenen Kalenderjahr Versicherten und die Daten ihres Auslandsaufenthaltes

Es fallen keine Kosten an.

6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate melden.

Auslandsmonate werden in der Zeit von Januar bis März eines jeden Jahres abgefragt.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

30.01.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 11568
10117 Berlin, Stadt

Telefon

+49 800 6050404

E-Mail

info@dguv.de

WWW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

WWW

Adressen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein