Parkplan / Parkordnung
Parkplan
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Tierparkordnung kann zum Schutz der anderen Gäste, der Tiere und des Waldes ein Verweis aus dem Tierpark erfolgen.
Tierparkordnung
Für einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt bitten wir, folgende Hinweise zu beachten-vielen Dank.
- Wir bitten Sie, die Tiere nicht mit mitgebrachtem Futter zu füttern oder Gegenstände (Steine u.a.) in die Gehege zu werfen. Leider sind durch unsachgemäßes Futter oder Fremdkörper schon etliche Tiere verstorben.
- Der Tierpark liegt mitten im Stadtwald Geras. Deshalb sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Das betrifft auch die Tieranlagen und Tierhäuser.
- Lassen Sie Kinder in Ihrer Begleitung nicht ohne Aufsicht. Nur so ist ein sofortiges Eingreifen bei Gefahrensituationen möglich.
- Halten Sie die Anlagen und Gehege sauber. Abfälle gehören in den Papierkorb. Bitte halten Sie auch die öffentlichen Toiletten sauber.
- Übertreten Sie nicht die Absperrungen an den Tieranlagen. Sie dienen Ihrem Schutz.
- Stören Sie nicht die natürliche Atmosphäre des Parks durch Abspielen lauter Musik, lautem Toben und Schreien an und in den Gehegen.
- Der Tierpark ist eine Stätte der Erholung und Entspannung für alle Besucherinnen und Besucher sowie auch das Zuhause der Tiere. Behandeln Sie alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende mit dem nötigen Respekt.
- Mitgebrachte Haustiere, insbesondere Hunde, dürfen nur an einer kurzen Leine im Tierpark geführt werden.
- Die Benutzung von Fahrrädern, Rollern und anderen Sportgeräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Abstellmöglichkeiten befinden sich an den Eingängen des Tierparks.
Die Mitarbeitenden des Tierparks helfen Ihnen bei Fragen gern weiter. Auch sind sie für jeden zweckdienlichen Hinweis dankbar.
Sollten trotz aller Vorsicht Personenschäden oder Beschädigungen von Sachen auftreten, bitten wir um unverzügliche Information an den Kassen, den Bahnhöfen oder der Tierparkleitung. Spätere Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte es erforderlich werden, das Tierparkgelände verlassen zu müssen, bitten wir Sie dringend zu Ihrem eigenen Schutz den Anweisungen des Tierparkpersonals, respektive der Polizei, Feuerwehr oder dem Amtstierarzt Folge zu leisten. Das könnte im Fall von Bränden, bei heranziehenden Unwettern, einem Verdacht auf Tierseuchen, bei dem Ausbruch von Tieren aus ihren Gehegen oder dem Einsatz von Schusswaffen erforderlich werden.