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Steuererklärung

Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen

Auch für ein über 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

Leistungsbeschreibung

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt. 

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit Ihnen als Steuerpflichtigem verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
Über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Für behinderte Kinder gilt für die Berücksichtigungsfähigkeit unter bestimmten Bedingungen keine Altersbeschränkung.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

  • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

  • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur berücksichtigt werden, wenn sie:
    • für einen Beruf ausgebildet worden sind (einschl. Schulausbildung); als Berufsausbildung gilt auch die dreimonatige Grundausbildung und die sich anschließende Dienstpostenausbildung im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes (§ 58b Soldatengesetz) oder 
    • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen konnten oder
    • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eine europäische Freiwilligenaktivität, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligen­dienstgesetz) geleistet haben.

Ohne Altersbegrenzung werden Kinder berücksichtigt, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

  • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
  • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
  • entsprechende Unterlagen oder Bescheinigungen sind z. B. Schul oder Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsbescheinigung

Keine

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Thüringer Finanzministerium

29.06.2023

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
     
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Maßgebend ist dabei Ihre aktuelle Adresse.

Zuständige Stellen

Stelle

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-000

Fax

0361 573625-491

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

WWW

Ansprechpartner

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Anfahrt

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Bankverbindung

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Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Gebühren: Nein

Parkplatz

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja