Zum Inhalt springen
Sonstige Steuern

Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

  • Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
  • Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
  • Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
  • Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
  • Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.

  • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
  • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

  • Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.

Antragsfrist: 1 JAHR

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

28.03.2024

Zuständige Stellen

Geschwister-Scholl-Straße 10-13 14776 Brandenburg an der Havel


Stelle

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon

+49 3381 21677200

E-Mail

zulagenstelle@drv-bund.de

WWW

Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Öffnungszeiten

Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

10868 Berlin, Stadt


Stelle

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

10868 Berlin, Stadt

Telefon

+49 3381 21677200

E-Mail

zulagenstelle@drv-bund.de

WWW

Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Öffnungszeiten

Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein