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Sonstige Steuern

Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen

Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch staatliche Leistungen auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.

Leistungsbeschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  • Familienname, frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Sterbetag,
  • Tag des Ein- und Auszugs und
  • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen: 
    • IBAN-Nummer
    • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.  


Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

  • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
  • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
  • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
    • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
    • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
    • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.

Online:

  • Besuchen Sie Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter elster.de
  • Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.  
  • Gehen Sie im Bereich „Mein ELSTER“ auf „Alle Formulare“ und wählen Sie das Formular "Meldung der IBAN an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel"
  • Folgen Sie den Anweisungen
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.
  •  

Durch Ihr Kreditinstitut:

  • Sie beauftragen Ihr Kreditinstitut über das Online-Banking, über das Telefonbanking, per Post oder auch persönlich in einer Filiale Ihres Kreditinstituts.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung.  

Für minderjährige Kinder:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Keine

  • Aktuelle Bankverbindung mit IBAN und gegebenenfalls BIC. BIC ist nur erforderlich, wenn Ihr Bankkonto eine ausländische Bankverbindung hat.
  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer: 1 TAG

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

12.09.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail

poststelle@bzst.bund.de

WWW

Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt

Telefon

+49 228 406-4040

E-Mail

IBAN@bzst.bund.de

WWW

Informationen zur Übermittlung der Kontoverbindung an die Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Internetseite des BZSt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein