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Trennung mit Kind

Unterhaltszahlung

Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.

Leistungsbeschreibung

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013

10.01.2013

Zuständige Stellen

Stelle

Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3490

Fax

0365 838-3405

E-Mail

beistandschaften@gera.de

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Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

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Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

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