Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013
10.01.2013
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3405 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss |
Öffnungszeiten | Montag nur nach Vereinbarung Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |