Partnerschaft und Familie
Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Leistungen
- Aufhebung der Ehe
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Regeln und Anerkennung der Ehe
- Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
- Vorname ändern
- Vornamen Änderung der Reihenfolge