Kinder- und Jugenderholung: Förderung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern. Die...
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Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
20.12.2012
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung - Beratung zu Kinderbetreuung - Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich - Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz Beratung freier Träger Kindertageseinrichtungen, Tagespflege Fachberatung Kindertageseinrichtungen Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera - |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3405 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |