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Kinderbetreuung

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.

Leistungsbeschreibung

Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern schriftlich mitzuteilen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Abmeldung bei der Schule maßgeblich. Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 15. des laufenden Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum 1. des übernächsten Monats wirksam. Abmeldungen werden durch die Hortkoordinator/-innen der Grund- und Gemeinschaftsschulen mit Unterschrift, Datum und Schulstempel bestätigt.

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Bezüglich der Abmeldung an die Schule bzw. die Hortkoordinator/-innen der Grund- und Gemeinschaftsschulen. Bezüglich der Gebühr an das Amt für Bildung.

Kinder in Hortbetreuung

schriftliche Mitteilung (formlos)

kostenlos

Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Satzung über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen der Stadt Gera (Hortnutzungssatzung)

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

07.07.2023

Zuständige Stellen

0.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 3300 Amt für Bildung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Der Fachdienst Bildung ist gemäß § 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen mit der Wahrnehmung der Pflichten eines kommunalen Schulträgers beauftragt.

Dazu gehören ins besonders folgende Aufgaben
- Bereitstellung von Schulanlagen
- Einrichtung und Ausstattung von Schulen und Sportstätten
- Bereitstellung von Unterrichtsmedien
- Einsatz von Verwaltungspersonal in den Schulsekretariaten
- Erstellung und Fortschreibung des Schulnetzplanes
- Koordination der Schulanmeldung schulpflichtig werdender Kinder und bei Übergang in weiterführende Schulen
- Zusammenarbeit mit Schüler- und Elternvertretungen sowie Fördervereinen der Schulen
- Betreibung und Bereitstellung der Jugendverkehrsschule mit Verkehrsparcour
- Organisation und Finanzierung der Beförderung von Schülern auf dem Schulweg
- Erhebung von Hortgebühren
- Stellungnahme zu Gastschulanträgen zur Entscheidung im Staatlichen Schulamt

Telefon

0365 838-3300

Fax

0365 838-3305

E-Mail

bildung@gera.de

WWW

Bildungsamt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja