Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraAbmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern schriftlich mitzuteilen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Abmeldung bei der Schule maßgeblich. Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 15. des laufenden Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum 1. des übernächsten Monats wirksam. Abmeldungen werden durch die Hortkoordinator/-innen der Grund- und Gemeinschaftsschulen mit Unterschrift, Datum und Schulstempel bestätigt.
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraBezüglich der Abmeldung an die Schule bzw. die Hortkoordinator/-innen der Grund- und Gemeinschaftsschulen. Bezüglich der Gebühr an das Amt für Bildung.
Kinder in Hortbetreuung
schriftliche Mitteilung (formlos)
kostenlos
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Satzung über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen der Stadt Gera (Hortnutzungssatzung)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraFormulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Links
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
07.07.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 3300 Amt für Bildung Der Fachdienst Bildung ist gemäß § 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen mit der Wahrnehmung der Pflichten eines kommunalen Schulträgers beauftragt. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3305 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |