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Kinderbetreuung

Heimaufsicht

Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von...

Leistungsbeschreibung

Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht

  • Altenpflegeheime,
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
  • Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
  • Suchteinrichtungen,
  • Ambulant betreute Wohnformen.

Zuständig für die Heimaufsicht ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Thüringer Landesverwaltungsamt

05.05.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1761

E-Mail

Ute.Singer@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Anlage A zum Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI

Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI

Gera - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)

Suhl - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)

Weimar - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)