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Adoption und Pflegekinder

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Leistungsbeschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular „Formlose Anträge“.

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

keine

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

11.01.2023

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Telefon

0365 838-3450

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kontraktmanagement@gera.de

WWW

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Nein