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Adoption und Pflegekinder

Bereiterklärung der Adoptionseltern bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland

Sie werden von der Adoptionsstelle betreut und wollen ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann werden Sie vielleicht aufgefordert, eine „Bereiterklärung“ abzugeben. In der Bereiterklärung steht, dass Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Adoptionsverfahren sind und ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, dann müssen Sie dies offiziell bestätigen. Das nennt man: Bereiterklärung zur Adoption.

Diese Bereiterklärung muss „öffentlich beurkundet“ werden. Das können Sie in einem Jugendamt oder in einem Notariat machen. 

Im Jugendamt kostet die Beurkundung kein Geld. In einem Notariat kostet die Beurkundung Geld. 

Mit dieser Bereiterklärung verpflichten sie sich, Kosten für das Kind zu übernehmen. Dies können Kosten der Unterbringung, der Ausbildung und der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall sein. Die Adoptionsstelle darf sich das Geld von Ihnen holen. Das gilt vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes für maximal 6 Jahre. Die Verpflichtung endet mit der Adoption des Kindes.

Solche Kosten können auch entstehen, während das Kind bereits in Ihrem Haushalt lebt, Sie es aber noch nicht adoptiert haben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, die Kosten komplett zu übernehmen. Dann bezahlen Sie nur die Kostenbeiträge, die auch Eltern zahlen müssten.

Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin oder das Jugendamt.

Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung abzugeben. Wenn Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen, können Sie die Erklärung abgeben.

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

23.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3470 Spezialdienste
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften
- Jugendgerichtshilfe
- Familiengerichtshilfe
- Pflegekinderwesen
- Adoptionen
- Beratung und Hilfegewährung für unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) gemäß SGB VIII

Telefon

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Fax

0365 8383405

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