Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens
- Ihre Tätigkeit
- die Beteiligungsverhältnisse oder
- die Rechtsform Ihres Unternehmens.
Sie können die Meldung online oder per Post erledigen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
-
Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die
- für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
- die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
- die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.
Beispiele:
- Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
- Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.
gegebenenfalls:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Gewerbemeldung
Es fallen keine Kosten an.
Änderungen oder die Beendigung müssen binnen vier 4 Wochen mitgeteilt werden.
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
22.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen |
---|---|
WWW | Adressen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |