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Import und Export

Diplomaten- oder Konsulargut beim Zoll anmelden

Wenn Sie Diplomaten- oder Konsulargut einfuhrabgabenfrei einführen wollen, müssen Sie es anmelden.

Leistungsbeschreibung

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

  • Gegenständen für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung,
  • Gegenständen für den persönlichen Gebrauch der Diplomatin, des Diplomaten, der Konsulatsbeamtin oder des Konsularbeamten

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

  • Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals,
  • zum Haushalt gehörende Familienmitglieder und
  • private Hausangestellte.

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Laden Sie das Formular zur „Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut“ (Formular 0349 oder 0349en) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und drucken es anschließend aus.
  • Es muss mit dem Dienststempel versehen werden.
  • Die ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Zollanmeldung geben Sie bei der Zollabfertigung ab.
  • Die Zollbediensteten prüfen im Rahmen einer Vorprüfung, ob die Anmeldung angenommen werden kann.
  • Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
  • Wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird Ihnen die Ware überlassen und Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.

  • Es handelt sich um Diplomaten- oder Konsulargut im Sinne des Zollrechts.
  • Es besteht Gegenseitigkeit, das heißt, die Einfuhrabgabenfreiheit gilt auch umgekehrt zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.

Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

  • Die Waren dürfen grundsätzlich zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
  • Auskünfte über Ausnahmen kann Ihnen die zuständige Überwachungszollstelle erteilen.

  • in der Regel 30 bis 60 Minuten

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Falle einer Zollschuldentstehung dem Steuerbescheid zu Ihrem Antrag auf Einfuhrabgabenbefreiung als Diplomaten- und Konsulargut entnehmen.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen

07.05.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Die Zollbediensteten an den Grenzzollstellen, zum Beispiel Flughäfen oder Seehäfen

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Kufsteiner Straße 71-79 10825 Berlin, Stadt


Stelle

Hauptzollamt Berlin, Zentralstelle Diplomaten
Kufsteiner Straße 71-79
10825 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 850001-0

Fax

+49 30 850001-30

E-Mail

poststelle.za-berlin-schoeneberg@zoll.bund.de

De-Mail

za-schoeneberg@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

10924 Berlin, Stadt


Stelle

Hauptzollamt Berlin, Zentralstelle Diplomaten

10924 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 850001-0

Fax

+49 30 850001-30

E-Mail

poststelle.za-berlin-schoeneberg@zoll.bund.de

De-Mail

za-schoeneberg@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Das für den Sitz der konsularischen Vertretung örtlich zuständige Zollamt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein