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Außenwirtschaftsförderung und -investitionen

Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie folgende Arten von Änderungen beantragen:

  • Inhaltliche Änderungen
  • Aufstockung der Fördermittel
  • Fördermittelreduzierung
  • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
  • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
  • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan

Die Änderungen beantragen Sie beim BMZ.
 

Die Änderungen der Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ beantragen.

Wenn Sie die Änderungen online beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung vorab mit dem BMZ.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Änderungen per E-Mail oder per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

  • Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das die Änderung betreffende Vorhaben

  • Begründeter Antrag auf die entsprechende Änderung (hierzu Änderungen an den betroffenen Stellen in der zuletzt bewilligten Fassung des Projektantrags farblich markiert ergänzen).
  • Einreichung neuer Finanzierungspläne oder Logframes, wenn von Änderung betroffen 
     

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist für Änderungsanträge. Bei umfangreicheren Änderungsanträgen sollten Sie jedoch mehrere Wochen für die Bearbeitung einplanen.

Die Abstimmung mit der Behörde und die Entscheidungsdauer variieren je nach Änderungsumfang von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

26.07.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18535-2916

E-Mail

uebergangshilfe@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein