Arbeitszeit
Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bestimmungen, die die werktägliche Arbeitszeit begrenzen...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bestimmungen, die die werktägliche Arbeitszeit begrenzen sowie Ruhepausen und Ruhezeiten anordnen. Unter Gesundheitsschutzgesichtspunkten gelten weitergehende Regelungen für die Nacht- und Schichtarbeit. Mit dem ArbZG wird außerdem das grundsätzliche Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, umgesetzt.
Durch Tarifverträge können engere Arbeitszeitgrenzen, aber teilweise auch über die Bestimmungen des ArbZG hinausgehende Regelungen vereinbart werden. Das ArbZG bietet für die Arbeitszeitgestaltung einen flexiblen Rahmen.
Für bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder werdende und stillende Mütter gelten Sonderregelungen. Sie sind in Spezialgesetzen wie Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz verankert. Für das Fahrpersonal im Güter- und Personentransportverkehr kommen zusätzlich die Lenk- und Ruhezeitregelungen zur Anwendung.
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei Fragen zu den Arbeitszeitbestimmungen von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beraten lassen.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz mit den Regionalinspektionen Mittel-, Ost-, Nord- und Südthüringen berät bei Fragen zu den Arbeitszeitbestimmungen.
Bei Unstimmigkeiten wird zunächst eine mögliche Klärung im Betrieb, soweit vorhanden über den Betriebs- und Personalrat, empfohlen.
Beschwerden und Anzeigen von möglichen Verstößen gegen die Arbeitszeitbestimmungen sind an das TLV zu richten, das für Betriebe mit dem Betriebssitz in Thüringen örtlich zuständig ist.
In Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.
Bei Beschwerden und Anzeigen von mögliche Verstößen gegen die Arbeitszeitbestimmungen sind konkrete Hinweise hilfreich. Eine Anzeige kann aber auch anonym erfolgen.
In der Regel keine.
Die Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden kann aufgrund der erforderlichen Überprüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
12.06.2015
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
Fax | 0361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Fax | 0361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |