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Sonderregelungen der Arbeitszeit

Abweichende Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe beantragen

Ausnahmen zur Abweichung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagneberiebe müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

Leistungsbeschreibung

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

Sie können für die Zeit der Saison oder Kampagne eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen Saison- und Kampagnebetrieb handelt. Die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Eine Bewilligung für eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne können Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
  • Senden Sie Ihren Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt, erhalten Sie einen zustimmenden Bescheid.
  • Erst danach darf eine von den Vorschriften abweichende Beschäftigung erfolgen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

  • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Die Beantragung ist nur für Saison- und Kampagnebetriebe in der Saison oder Kampagnen möglich.
  • Sie müssen ein Nachweis erbringen, dass die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Belastung durch:
    • Lage und Dauer der Arbeitszeit,
    • besondere Formen der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf),
    • Gefährdungen mit Zeitbezug zum Beispiel durch schwere körperliche Arbeiten,
    • Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung und
    • gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit beziehungsweise die ausreichende Kompensation durch Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu bewerten und das Ergebnis der Bewertung zu dokumentieren.
  • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin.
  • Die Ruhepausen und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

  • Beantragungszeitraum
  • Gründe für die Beantragung
  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Betroffene Arbeitsplätze/Tätigkeiten
  • Vor- und Nachteile des geplanten Schichtsystems
  • Tarifvertrag (falls vorhanden)
  • Arbeitszeitvereinbarungen
  • Ruhepausenverteilung
  • Ruhezeit
  • Schichtplan
  • Nachweis über den Ausgleich der verlängerten Arbeitszeiten
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Stellungnahme Betriebsärztin/-arzt
  • Stellungnahme Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Stellungnahme Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden)

Gebühr: EUR 80,00 - 2.500,00

Eine Ausnahme wird nur für einen befristeten Zeitraum erteilt.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

  • Widerspruch
  • Weitere Information, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

10.11.2023

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 573831-000

Fax

0361 573831-062

E-Mail

as-mitte@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

0361 573831-000

Fax

0361 573831-062

E-Mail

as-mitte@tlv.thueringen.de

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Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

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Ja

Rollstuhlgerecht

Ja