Mitteilung der vertretungsberechtigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen in Unternehmen oder Einrichtungen
Die zur Vertretung des Strahlenschutzverantwortlichen berechtigten Person im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus Gesetz (z. Bsp. GmbH – Gesetz), Satzung oder Gesellschaftervertrag. Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis eine Bestätigung in Form eines Schreibens.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Die benannte Person muss in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigt sein.
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
- Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:
- Bescheinigung der Fachkunde
- lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
- Approbation bei medizinischen Anwendungen
keine
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
29.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |