Zum Inhalt springen
Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

Die Mitteilung zum Strahlenschutzverantwortlichen kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.

Laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
  • aktueller Handelsregisterauszug oder
  • Gewerbeanmeldung oder
  • Eintragung in Handwerksrolle oder
  • aktueller Auszug Vereinsregister oder
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde
  • Fachkundebescheinigung einschließlich aller Aktualisierungen (sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden)

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

Beim genehmigten Umgang erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben vom TLUBN.

Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

13.03.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja