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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte

Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten.

Leistungsbeschreibung

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung. Aus integrationspolitischen Gründen sind die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden. Die Beauftragten haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis.

Sie bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Ausländerfragen und beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können. Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegen.

Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten sind Kontaktpersonen für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr. Die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben sind freiwillige Leistungen der Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Gesetzliche Vorgaben beziehen sich lediglich auf den Vertrauensschutz, die für ihre Arbeit mit dem Personenkreis erforderlich ist. Zu Mitteilungen über diesen Personenkreis sind Ausländer- und Integrationsbeauftragte nur verpflichtet, soweit dadurch die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet wird.

Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen und kreisfreien Städten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Thüringer Ausländerbeauftragten und der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten.

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

04.03.2013

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 1065 Migrations- und Integrationsbeauftragte
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Die Migrations- und Integrationsbeauftragte der Stadt Gera wirkt als Fürsprecherin der in Gera lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Sie arbeitet darauf hin, dass deren Interessen bei kommunalen Planungen und Entscheidungen ausreichend berücksichtigt werden.

Sie fördert das partnerschaftliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und unterstützt die Integration von Menschen aus anderen Kulturen.
Die Migrationsbeauftragte gestaltet und beteiligt sich an Veranstaltungen und Projekten zur Förderung von Toleranz und Demokratie, unterstützt die Flüchtlingssozialarbeit, betreibt Öffentlichkeitsarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit in Zusammenarbeit mit anderen Trägern und unterstützt ethnische Minderheiten bei der Bewahrung ihrer kulturellen Identität

In Gera ist sie die Koordinatorin des Netzwerkes Integration, Mitglied im Runden Tisch für Toleranz und Menschlichkeit, gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, Mitglied und Koordinatorin im Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplanes, beratendes Mitglied des Netzwerkes gegen häusliche Gewalt und im Jugendhilfeausschuss sowie Mitwirkende im Freundeskreis für Flüchtlinge.

Exekutive ausländerrechtliche Befugnisse hat sie nicht.

Telefon

0365 838-3019

Fax

0365 838-3015

E-Mail

migration.integrationsbeauftragte@gera.de

WWW

Migrations- und Integrationsbeauftragte

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein