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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden

Wenn Beschäftigte nach vorübergehender Tätigkeit im Ausland vorzeitig zurückkehren, müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dies der Unfallversicherung melden.

Leistungsbeschreibung

Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.

Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.

Sie können die Beendigung der Auslandsversicherung online oder per Post melden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den OnlineDienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das OnlineFormular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

  • Ihre Beschäftigen sind für die Dauer der vorübergehenden Auslandstätigkeit in der Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  • Der Auslandsaufenthalt Ihrer Beschäftigten endet.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

30.01.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 11568
10117 Berlin, Stadt

Telefon

+49 800 6050404

E-Mail

info@dguv.de

WWW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

WWW

Adressen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein