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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Leistungsbeschreibung

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere auch für die mit der Leitung des Betriebes betrauten Personen sowie die mit der Leitung einer Zweigniederlassung betrauten Personen.

Bei juristischen Personen gilt dies für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen wie Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer AG.

In der Anzeige müssen Sie Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen angeben.

Auch sonstige den Erlaubnisinhaber betreffende Änderungen, wie Änderungen des Namens, der Firma oder der betrieblichen Anschrift, können der zuständigen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

Es gibt eine Änderung, bspw. eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.

  • Sie bzw. Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
  • Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person

  • Bei neuer vertretungsberechtigter Person: 
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate
  • Bei Namensänderung oder Firmenänderung: 
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
    • Ggfs. Heiratsurkunde (in Kopie)
  • Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
    • Gewerbeum- bzw. Gewerbeanmeldung

Hinweis: 
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Formular der zuständigen Behörde entnehmen.

Es können Gebühren entstehen. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Behörde.

Die Anzeige muss unverzüglich nach der Änderung bzw. nach dem Neueintritt des Leitungspersonals bzw. der vertretungsberechtigten Person erfolgen.

Die Bearbeitung erfolgt bei vollständig vorliegenden Unterlagen regelmäßig innerhalb weniger Wochen.

  • Formulare: Änderungsformular der zuständigen Behörde oder formlos
  • Onlineverfahren: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Thüringer Finanzministerium

03.12.2023

Eine Übersicht des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde finden Sie hier:

Links

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

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Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


Stelle

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