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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau

Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.

Leistungsbeschreibung

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:

  • Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
    • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
  • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
  • Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.

  • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.

Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.

Antragsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

29.03.2022

Zuständige Stellen

Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel, documenta-Stadt


Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Telefon

+49 561 785-0
Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Fax

+49 561 785219006

E-Mail

poststelle@svlfg.de

WWW

Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

De-Mail

poststelle@svlfg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

34105 Kassel, documenta-Stadt


Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

34105 Kassel, documenta-Stadt

Telefon

+49 561 785-0
Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Fax

+49 561 785219006

E-Mail

poststelle@svlfg.de

WWW

Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

De-Mail

poststelle@svlfg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon

+49 561 785-0
Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

E-Mail

poststelle@svlfg.de

WWW

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern

De-Mail

poststelle@svlfg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Anrufzeiten
Montag 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon

+49 561 785-0
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+49 561 785-0
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poststelle@svlfg.de

De-Mail

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Öffnungszeiten

Anrufzeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein