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Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

Weiterbildungsstätten zur Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens

Wenn Sie eine Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens betreiben möchten, dann müssen Sie diese von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Leistungsbeschreibung

Für das Betreiben einer Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen. Die Anerkennung richtet sich nach dem Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens und der dazu ergangenen Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen.

Die Anerkennung wird auf Antrag für einen oder mehrere bestimmte in Thüringen geregelte Weiterbildungsbereiche erteilt. Geregelte Weiterbildungen sind:

  • Weiterbildung zum ,,Praxisanleiter“
  • Weiterbildung zur ,,Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI“
  • Weiterbildung zur ,,Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen“
  • Weiterbildung zur ,,Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie“
  • Weiterbildung zur ,,Hygienefachkraft“
  • Weiterbildung zum ,,Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen“
  • Weiterbildung zur ,,Pflegefachkraft in der Palliativversorgung“

Für die Anerkennung müssen bestimmte personelle, räumliche und sachliche Mindesterfordernisse erfüllt sein.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Frau Annett Hausmann
E-Mail: Annett.Hausmann@tlvwa.thueringen.de
Telefon: (0361) 3773-7024

Personelle Anforderungen:

  • Leitung der Weiterbildungsstätte durch eine hauptamtlich tätige Lehrkraft, die eine pädagogische oder pflegepädagogische Hochschul-, Fachhochschul- oder Fachschulausbildung oder ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Pflegewissenschaft oder des Pflegemanagements erfolgreich absolviert hat,
  • ausreichende Anzahl an fachlich und pädagogisch geeigneten haupt- und nebenamtlich tätigen Lehrkräften,
  • Leitung der Fachweiterbildung zur ,,Hygienefachkraft“ und zum ,,Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen“ im Kollegium mit mindestens einem nebenamtlich tätigen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder einem nebenamtlich tätigen Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie und mindestens einer hauptamtlich tätigen weitergebildeten Hygienefachkraft oder eines Hygienebeauftragten mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ,,Praxisanleiter“.

Räumliche und sächliche Voraussetzungen:

  • ausreichende Anzahl von geeigneten zweckdienlichen Räumen mit den erforderlichen Einrichtungen,
  • Räume für Unterrichtsmittel,
  • geeignete Medien und Lehrmaterialien,
  • erforderliche Arbeitshilfen,
  • für die Weiterbildung zur ,,Pflegefachkraft in der Palliativversorgung“ ausreichend geeignete Rückzugsmöglichkeiten für die Weiterbildungsteilnehmer,
  • eine Bibliothek,
  • Sanitäranlagen.

Inhaltliche Anforderungen:

  • Vorlage von Lehrplänen über den theoretischen und den praktischen Teil der Weiterbildung entsprechend der in Anlage 5 der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen aufgezeigten Themenbereiche der Module
  • Planung von Praktika in Form von Lehrplänen,
  • vertragliche Sicherstellung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

  • Antrag auf Anerkennung
  • Erhebungsbogen

50,00 bis 150,00 EUR

Die Beantragung ist an keine Frist gebunden.

3 Monate

Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über einen einheitlichen Ansprechpartner stellen.

Alle an der Weiterbildungsstätte tätigen Lehrkräfte haben sich nachweislich jährlich 40 Unterrichtsstunden beruflich fortzubilden.
Jeder Wechsel in der Leitung oder im hauptamtlichen Lehrpersonal der Weiterbildungsstätte ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

16.12.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1356

E-Mail

kati.straesser@tlvwa.thueringen.de

WWW

Gesundheitswesen

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium,

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft in der Palliativversorgung

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft in der Palliativversorgung

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen