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Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen

Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.

Leistungsbeschreibung

Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

  • Dienst- und Arbeitsrecht 
  • Sozialrecht 
  • Personalplanung 
  • Versammlungspraxis

Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
 

Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:

  • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
  • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
  • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
     

Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.

Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die 

  • parteipolitischen 
  • gewerkschaftlichen oder 
  • kirchlichen Charakter haben oder
  • nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
     

  • Anschreiben mit
    • Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
    • Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
  • Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit 
    • Überblick über die vermittelten Inhalte
    • Zeitplanung
    • Terminangabe und
    • Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
       

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 

Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig 
 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

16.08.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Adenauerallee 86
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99515-0

Fax

+49 228 99515-113

E-Mail

info@bpb.de

WWW

Internetseite der BpB

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein