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Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Wenn Sie Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen anbieten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertrieb dieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung, Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

  • Anmelde-/ Vertragsvordrucke
  • Infomaterial für Teilnehmer

Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

22.06.2012

Zuständige Stellen

Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt

Telefon

+49 221 921207-0

Fax

+49 221 921207-20

E-Mail

poststelle@zfu.nrw.de

WWW

Internetseite der ZFU

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein