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Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr beantragen

Wenn Sie Personal im Gefahrgutbereich Luftverkehr schulen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung und gegebenenfalls einen Qualifikationsnachweis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.

Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.

Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.

Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.

  • Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.

Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.

Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
    • eine Bestätigung
    • einen Kostenbescheid
  • Sie bezahlen die Kosten.

  • Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen. 
  • Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
    • über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
    • erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
  • Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
    • umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
    • vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren. 

Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:

  • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
  • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
    • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
    • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
  • zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F: 
    • Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
    • Zertifikat des Qualifikationsnachweises

Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:

  • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
    • Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
    • Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
    • Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
  • zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
    • Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
    • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
    • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
    • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung

Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.

Anmeldung zum Qualifikationsnachweis. Für die Ablegung des Qualifikationsnachweises beim Luftfahrt-Bundesamt werden Kosten erhoben für: - Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind - Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen Die Gebühren können per Überweisung bezahlt werden.

Gebühr: EUR 500,00

Die Ausbilderzulassung wird einmalig erteilt und alle 2 Jahre durch gültige Zertifikate und Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Schulungen innerhalb von 24 Monaten aufrechterhalten.

Geltungsdauer: 2 JAHR

Der Qualifikationsnachweis muss vor Ablauf von 5 Jahren wiederholt werden.

Geltungsdauer: 5 JAHR

Wenn Sie die Wiederholungsprüfung beantragen, muss Ihr Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises beim LBA eingegangen sein.

Antragsfrist: 3 Monate

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim LBA einlegen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Widerspruch

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

16.07.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

Telefon

+49 531 2355-8250

Fax

+49 531 2355-8299

E-Mail

dgor@lba.de
für Ereignismeldung Gefahrenguttransport

E-Mail

gefahrgut@lba.de
für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung

E-Mail

AS-FRA-GZ@lba.de

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Rollstuhlgerecht

Nein