Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.
Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.
Die Anzeige schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.
Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.
Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.
Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:
- der Vor- und Familienname
- die Anschrift der Arbeitsstätte
Gebühr: gebührenfrei
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
01.10.2023
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |