Baustellenvorankündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,
müssen Sie der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.
Wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung ist bei mehreren Arbeitgebern oder besonders gefährlichen Arbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten und nach § 4 ein/-e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in zu bestellen.
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs.1 Nr.1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
05.02.2014
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
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Vorankündigung einer Baustelle nach § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung