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07. Feb. 2025

Stadtrat plant einvernehmlich Zusammenarbeit mit 3. Beigeordneten zu beenden

Die Zusammenarbeit mit dem 3. Beigeordneten soll einvernehmlich beendet werden.

der Rathaussaal vor einer Stadtratssitzung. © Stadt Gera

In die kommende Sitzung des Hauptausschusses am 10.02.2025 wird eine Vorlage zur vorzeitigen Abberufung des dritten Beigeordneten eingebracht, welche von der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates (in Gera sind das mindestens 22) unterschrieben wurde. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem dritten Beigeordneten.

Der Verfahrensweg hierfür ist klar in der Thüringer Kommunalordnung im § 32 Absatz 6 geregelt:

„Hauptamtliche Beigeordnete können vom Gemeinderat vorzeitig abberufen werden. Der Antrag auf Abberufung muss von der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats gestellt werden. Über den Antrag auf Abberufung ist zwei Mal zu beraten und jeweils mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderates zu beschließen […]“.

Übersetzt heißt das: Nach der formalen Verweisung der Vorlage durch den Hauptausschuss in die nächsten zwei Stadtratssitzungen muss dem Antrag auf Abberufung in beiden Stadtratssitzungen jeweils mit mindestens 29 Stimmen zugestimmt werden.