Einschränkungen in Gera rund um die Versammlungen am 6. April 2024
Für Samstag, den 6. April 2024, wurden im Geraer Stadtgebiet mehrere Versammlungen angemeldet. Die Stadtverwaltung Gera erwartet Einschränkungen im Straßen- und Fußgängerverkehr.
Für Samstag, den 6. April 2024, wurden im Geraer Stadtgebiet mehrere Versammlungen angemeldet. Diese werden sich in Summe über den gesamten Tagesverlauf erstrecken. Die Stadtverwaltung Gera erwartet in diesem Zusammenhang Einschränkungen im Straßen- und Fußgängerverkehr in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und des Hofwiesenparkplatzes.
Da Versammlungen laut Versammlungsgesetz ausschließlich angemeldet, aber nicht durch die zuständige Behörde genehmigt werden müssen, weist die Stadtverwaltung Gera in Bezug auf das stattfindende „große Treffen der 25+1 Bundesstaaten“ unter dem Motto „Heimath & Weltfrieden“ auf Folgendes hin: Die 26 Bundesstaaten der Versammlung beziehen sich auf die Bundesstaaten, aus denen sich das Deutsche Reich 1871 zusammengesetzt hat. Teile der Vertreterinnen und Vertreter einer solchen Anschauung erkennen die Bundesrepublik Deutschland teils nicht als legitimen und souveränen Staat an und lehnen demokratische Strukturen ab.
Von etwa 12:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr wird der nördliche Teil des Hofwiesenparkplatzes für Kundgebungen der Versammlung genutzt. Ab 18:00 Uhr muss aufgrund eines Aufzugs mit Stauerscheinungen auf den Hauptstraßen im Stadtgebiet gerechnet werden. Dadurch sowie durch den damit verbundenen Polizeieinsatz der Landespolizeiinspektion Gera kann es in der Zeit insbesondere im Stadtzentrum sowie rund um den Hofwiesenparkplatz zu kurzzeitigen Einschränkungen und Behinderungen des öffentlichen Verkehrs kommen. Es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass einzelne Straßenabschnitte kurzfristig gesperrt werden müssen. Über etwaige Änderungen wird die Stadtverwaltung rechtzeitig informieren.
Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung für alle Teilnehmenden, aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu gewährleisten, wurden Auflagen seitens der Versammlungsbehörde erlassen. Somit können mögliche Gefahrenlagen von vornherein ausgeschlossen werden. Zu den Auflage zählen unter anderem das Verbot von Pferden, alkoholischen Getränken sowie pyrotechnischen Gegenständen während der Versammlung. Außerdem wird auf die Einhaltung des Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit der Nutzung von Flaggen und Plakaten hingewiesen, die bei Zuwiderhandeln durch Versammlungsbehörde oder Polizei geahndet werden kann.
Geras Oberbürgermeister sieht keine unmittelbare Gefahr durch die angemeldete Versammlung, mahnt gleichzeitig aber: „Wir stehen in Gera für Vielfalt, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Grundrechte. Das wird jeden Montag bei der Aktion ‚#momento – Gutes über die Stadt‘ und auch in täglichen Gesprächen mit Geraerinnen und Geraern deutlich. Wir dürfen die Menschen, die an den Grundwerten des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland rütteln aber nicht unterschätzen. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit der „Taskforce Versammlungslagen“ des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Auflagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für die Versammlung am kommenden Samstag erlassen. Verstöße gegen diese Auflagen sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden konsequent geahndet.“