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13. Okt. 2023

Akute Gefahr beseitigt: Stadt Gera sichert baufällige Immobilie in der Schellingstraße ab

Die akute Gefahr, die seit Mitte Juli nach einem Deckeneinsturz von der baufälligen Immobilie in der Schellingstraße 22 ausging, wurde beseitigt.

ein baubedürftiges Haus mit Gerüst.

Nachdem ein Eigentümer seiner Sicherungspflicht trotz Aufforderung durch die Stadt nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist, hat die Stadt umgehend selbst die Absicherung des Gebäudes veranlasst, um allen Bürgerinnen und Bürgern wieder eine gefahrenfreie Nutzung der Schellingstraße in diesem Bereich zu ermöglichen. Zu den dafür nötigen Arbeiten gehörten neben der Stellung eines Gerüsts vor allem der Verschluss aller Fensteröffnungen, die Kontrolle des gesamten Gebäudes auf lose Bauteile sowie die Überprüfung des im Jahr 2021 angebrachten Sicherungsnetzes. Ausgeführt wurden die Bauleistungen nach Ausschreibung durch das Baugeschäft Ralf Kirst.

Das zuständige Amt für Bauordnung und Denkmalschutz wurde am 14. Juli über den Deckeneinsturz in dem Gebäude informiert. Ein Deckenbalken hatte ein Fenster im Erdgeschoss durchschlagen. Die auf den Gehweg und Straße gefallenen Glasscherben wurden umgehend durch den städtischen Bauhof beseitigt. Da nicht auszuschließen war, dass weitere Deckeneinbrüche folgen und somit weitere Bauteile in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen würden, wurde in Absprache mit dem Tiefbau- und Verkehrsamt noch am selben Tag eine halbseitige Sperrung der Schellingstraße vor dem Gebäude eingerichtet. Im Zuge der effizienten Störerauswahl wurde daraufhin einer der Eigentümer benachrichtigt und zur Sicherung der baufälligen Immobilie aufgefordert. 

Durch die Beseitigung der akuten Gefahrenlage konnte auch die halbseitige Straßensperrung mit Fußgängernotweg und Ampelschaltung zurückgebaut werden.