Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche
Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.
Verwendungsnachweis per Post einreichen:
- Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Verwendungsnachweis online einreichen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Verwendungsnachweis
Es fallen keine Kosten an.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Links
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
10.11.2023
Verwendungsnachweis für Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien |
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Telefon | |
Fax | +49 228 9953510-3145 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 – 17:00 Uhr Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr Freitag 09:00 – 17:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |