Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen beantragen
Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Damit Sie zum Examen zugelassen werden, müssen Sie
- eine bestimmte Vorbildung,
- entsprechende Berufspraxis und
- konkrete Prüfungstätigkeit
nachweisen können.
Prüfungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr eines Jahres statt.
Den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer oder bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin:
- Laden Sie das Dokument "Anträge und Formulare zur Antragstellung" auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
- Füllen Sie die auf Ihren Fall zutreffenden Formulare aus.
- Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Schicken Sie den Antrag und die Unterlagen per Post oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle oder die Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.
- Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihre Unterlagen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Examen zugelassen.
- Sie erhalten einen Bescheid und bei Zulassung eine schriftliche Einladung zu jeder schriftlichen und mündlichen Modulprüfung.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung
-
Ausnahmen:
-
10 Jahre Tätigkeit bei
- einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin,
- einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
- einem vereidigten Buchprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin,
- einer Buchprüfungsgesellschaft,
- einem genossenschaftlichen Prüfungsverband,
- der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder
- einer überörtlichen Prüfungseinrichtung für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
-
alternativ: mindestens 5 Jahre Tätigkeit als
- vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder als
- Steuerberater oder Steuerberaterin
-
-
eine praktische, dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tätigkeit nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
-
3 Jahre oder
-
4 Jahre, wenn die Regelstudienzeit Ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung weniger als 8 Semester beträgt,
-
bei einer Stelle, die oben unter "10-jährige Tätigkeit" genannt ist
-
-
davon: mindestens 53 Wochen (Vollzeit) Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung am Abfassen von Prüfungsberichten (Prüfungstätigkeit)
- Wenn Sie keine Berufsausbildung haben, aber 10 Jahre im Bereich Wirtschaftsprüfung gearbeitet haben, müssen Sie die Prüfungstätigkeit nach dem 5. Jahr Ihrer Mitarbeit geleistet haben.
- Wenn Sie 5 Jahre Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin oder Steuerberater/Steuerberaterin als Zulassungsvoraussetzung einbringen, müssen Sie die Prüfungstätigkeit während oder nach dieser Tätigkeit durchgeführt haben.
-
Ausnahme: Sie müssen die Prüfungstätigkeit nicht nachweisen bei mindestens 15 Jahren Tätigkeit
- als vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin oder
- als Steuerberater oder Steuerberaterin.
-
tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die Vorbildung und den beruflichen Werdegang
-
Zeugnisse über
- Hochschulprüfungen,
- andere einschlägige Prüfungen und
- die berufliche Tätigkeit mit Angaben über Art und Umfang der Prüfungstätigkeit,
- im Original oder als beglaubigte Abschrift
-
Erklärung darüber, ob und wo Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben
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Nachweis der Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung
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Nachweis der Prüfungstätigkeit
-
Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung
-
gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen
- Zulassungsgebühr: EUR 500,00
- Prüfungsgebühren: EUR 500,00 pro Klausur
Anmeldefristen:
- Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
- Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres
Sie beantragen die Zulassung immer zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie können den Antrag nicht im Voraus für einen späteren Prüfungstermin stellen.
Diese Fristen gelten auch, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung anmelden oder die Prüfung wiederholen.
- Zulassung zum Examen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung
- Einladungen zu den Modulprüfungen: in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten Modulprüfung.
Formulare: Anträge und Formulare zur Antragstellung
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
10.01.2020
Links
- Allgemeine Informationen über den Weg zum Wirtschaftsprüfer und zur Wirtschaftsprüferin auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Merkblatt zum Wirtschaftsprüfungsexamen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Hinweise zum Ablauf des Examens auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
- Informationen zur verkürzten Prüfung für vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
Zuständige Stellen
Stelle | Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer |
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Telefon | |
Fax | +49 30 72616126-0 |
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Rollstuhlgerecht | Nein |