Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung von Saatgut - Antrag
Saatgut, das für den Handel/Verkehr vorgesehen ist und ein Anerkennungsverfahren durchläuft, muss vor seiner Anerkennung/Zertifizierung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Daz...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Saatgut, das für den Handel/Verkehr vorgesehen ist und ein Anerkennungsverfahren durchläuft, muss vor seiner Anerkennung/Zertifizierung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu werden Proben der jeweiligen Saatgutpartie einer Beschaffenheitsprüfung im Labor unterzogen (z.B. Bestimmung von Reinheit, Fremdbesatz, Keimfähigkeit u.a.). Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der zulassen (§12 Abs. 4 Saatgutverordnung).
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de
Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal über die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass das Labor über Räumlichkeiten und Geräte verfügt, die für die ordnungsgemäße Prüfung geeignet sind. Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerken-nungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen (§12 Abs. 4 - 6 Saatgutverordnung).
Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse beim Personal für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung
Aufstellung zu den Räumlichkeiten und Geräten, die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung verwendet werden sollen
Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung
Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.
Antrag auf Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung gemäß § 12 Abs.4 Saatgutverordnung
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
27.07.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Anerkennungsstelle
Telefon: +49 361 574041-356
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Antrag auf Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung gemäß § 12 Abs. 4 SaatgutV