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Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien beantragen

Sie wollen aktive und intelligente Substanzen für Materialien ver-wenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen? Dann müssen Sie auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. 
Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die

  • die Gesundheit von Menschen gefährden,
  • zu einer unvertretbaren Veränderung in der Zusammensetzung der Lebensmittel führen oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen – also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden – Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.

Als Hersteller von Materialien mit Lebensmittelkontakt sind Sie für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Kontaktmaterialien sicherstellen.

Was sind aktive und intelligente Substanzen im Lebensmittelkontakt?

Aktive Materialien absorbieren Stoffe oder setzen sie frei, um so die Qualität verpackter Lebensmittel zu verbessern oder ihre Haltbarkeit zu verlängern.

Intelligente Materialien überwachen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder das sie umgebende Milieu. Zum Beispiel liefern sie Informationen über die Frische der Lebensmittel.

Den Antrag auf Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission einreichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter. 

Die EFSA prüft und bewertet Ihren Antrag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission. Auch im Falle einer Nicht-Zulassung informiert Sie die Europäische Kommission und begründet ihre Entscheidung. 

Entsprechen die aktiven und intelligenten Materialien oder Artikel den rechtlichen und wissenschaftlichen Anforderungen, gelangen sie auf die entsprechende EU-Liste zulässiger Stoffe. Sie dürfen dann als Lebensmittelkontaktmaterial verwendet werden.

Sofern Sie über neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse verfügen, die die Bewertung der Sicherheit der Substanz in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen sie unverzüglich die EU-Kommission informieren.

Die Zulassung von aktiven und intelligenten Substanzen im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das ESFC-Portal der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

  • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die Plattform hoch. Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
  • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
  • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
  • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
  • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.

-    Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

-    Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Fristen für die Einreichung.

- Sie erhalten innerhalb von 14 Tage eine Eingangsbestätigung. - Das BVL benötigt in der Regel nicht mehr als 4 Wochen zur ersten Prüfung Ihres Antrages. Rückfragen oder Nachforderungen sowie Ihre Reaktionszeiten können die Dauer beeinflussen. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, leitet das BVL sie an die EFSA weiter.

Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen

-    Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

20.07.2022

Zuständige Stellen

Gerichtstraße 49 13347 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt

Telefon

+49 3018 444-99999

Fax

+49 3018 444-89999

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

10832 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 113

10832 Berlin, Stadt

Telefon

+49 3018 444-99999

Fax

+49 3018 444-89999

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein