Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.
Besondere Haltungsformen sind
- extensive Bodenhaltung,
- Freilandhaltung,
- bäuerliche Freilandhaltung sowie
- bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf.
Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen.
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
- beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
- Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und –rasse hinsichtlich
- Futterbestandteile,
- Besatzdichte,
- Schlachtalter und Mastdauer,
- Zugang zu Auslauf,
- Größe und Beschaffenheit des Auslaufs,
- Beschaffenheit der Stallausgänge,
- Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität sowie
- Sitzstangen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen
Es fallen Kosten an.
- Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs
Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Links
- Verordnung (EG) Nr. 543/2008
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
09.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon: +49 361 574041-131
Telefon: +49 361 574041-475
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung (Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren, Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3575 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |