Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend im Jahr der Saatguterzeugung vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf das Vorliegen der Anforderungen an den Feldbestand (Sortenechtheit, Sortenreinheit, Fremdbesatz und Gesund-heitszustand) zu prüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) private Feldbestandsprüfer zulassen. Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden (§7 Abs. 7 - 9 Saatgutverordnung).
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de
Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Er muss einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
- Führerschein
Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.
Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.
Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer gemäß § 7 Abs.7 Saatgutverordnung
Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit als Verwaltungshelfer die Mitarbeit ist saisonal, und wird jährlich über Verträge neu geregelt wird. Der Einsatz erfolgt auf Zuweisung (territorial) und Anleitung durch die Anerkennungsstelle.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
27.07.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Anerkennungsstelle
Telefon: +49 361 574041-356
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Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer bei Saatgutvermehrungsflächen gemäß § 7 Abs. 7 SaatgutV