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Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Unternehmensfinanzierung.

Leistungsbeschreibung

Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen

In Deutschland werden für Unternehmen auf nationaler Ebene diverse Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Als erste Anlaufstelle für Unternehmen auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten dient hierbei die Förderdatenbank , welche vom BMWi zur Verfügung gestellt wird. Diese Förderdatenbank enthält auch alle Finanzierungsmöglichkeiten welche sich im Verwaltungsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) liegen.

Wer kann an den Förderprogrammen teilnehmen?

Mittels einer nutzerfreundlichen Filter-Möglichkeit kann man in der Förderdatenbank gezielt nach Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene für Unternehmen suchen.

Hierfür muss in der Filter-Kategorie Förderberechtigte der Filter „ Unternehmen “ ausgewählt werden sowie in der Filter-Kategorie Fördergeber der Filter „ Bund “. Als Ergebnis werden Ihnen 275 Förderprogramme passend zu Ihrer Suche angezeigt. Wer für eines oder mehrere der 275 Förderprogramme teilnahmeberechtigt ist, variiert nach dem ausgewählten Förderprogramm und der individuellen Situation des Unternehmens . Zusätzlich ist es auch möglich über Ihre Adressdaten wie Ort oder Postleitzahl nach Förderorganisationen zu suchen.

Wer ist für die Verwaltung der Programme verantwortlich?

Je nach Förderprogramm sind unterschiedliche Institutionen für die Verwaltung verantwortlich. Die Datenbank enthält mehr als 2.000 Förderorganisationen.

Genauere Informationen zum Fördergeber und dem Ansprechpunkt finden Sie direkt in der Förderdatenbank , wenn Sie auf ein Förderprogramm klicken.

Wie kann man sich bewerben?

Der Bewerbungsprozess für eine Finanzierung v ariiert je nach Förderprogramm . Details finden Sie dazu direkt bei der von Ihnen ausgewählten Finanzierung beziehungsweise Förderprogramm auf der Förderdatenbank und/oder auf den dort angegeben weiterführenden Links.

Machen Sie von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch

Sie können von den Kreditinstituten Auskunft über die Kreditentscheidung verlangen. So können Sie Ihre finanzielle Position besser einschätzen und Ihre Chancen auf eine Finanzierung verbessern . Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und verweisen dabei auf Artikel 431 der EU-Eigenkapitalverordnung aus dem Jahr 2013.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

16.12.2022

Zuständige Stellen

Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18615-0

Fax

+49 30 18615-7010

E-Mail

poststelle@bmwk.bund.de

E-Mail

info@bmwk.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Einheitliche Ansprechpartner

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

11019 Berlin, Stadt


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Villemombler Straße 76 53123 Bonn, Stadt


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