Zum Inhalt springen
Serviceportal

Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann müssen Sie sich hierfür vorher die Genehmigung einholen.

Leistungsbeschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung regeln. In der Satzung kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht sein.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1020 Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kornmarkt 12
07545 Gera

Das Aufgabenfeld der Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtverwaltung Gera ist sehr vielfältig. Wir beraten die Verwaltungsspitze sowie die Fachdienste in presse- und öffentlichkeitsrelevanten Fragen und informieren die Medien über kommunale Anliegen. Zudem geben wir regelmäßig öffentliche Bekanntmachungen heraus und verfassen redaktionelle Beiträge für das Geraer Wochenmagazin. Broschüren werden außerdem von den Mitarbeitern des Fachdienstes vermarktet.

Wir sorgen ebenfalls dafür, dass der Online-Auftritt der Stadt immer auf den neuesten Stand gebracht wird.

Journalisten erhalten bei Anfragen zur Stadt Gera gerne Auskunft. Wir versuchen, Ihre Belange schnellstmöglich zu bearbeiten. Zudem können Sie sich in unseren Medienverteiler aufnehmen lassen und sind somit immer bestens informiert.

Telefon

0365 8381020

Fax

0365 838-1005

E-Mail

kommunikation@gera.de

WWW

Abteilung Kommunikation

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja