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Wahlrechtsbescheinigung erhalten

Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Leistungsbeschreibung

Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

kostenfrei

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - 1100 Rechtsamt
Kornmarkt 12
07545 Gera

Allgemeine Rechtsberatung für die Verwaltung

Mitwirkung beim Erlass örtlicher Rechtsvorschriften

Führung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht

Entgegennahme (zur Niederschrift) von eidesstattlichen Versicherungen

Mitwirkung bzw. Führen von außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten

Durchführung von Verwaltungspraktika für Rechtsstudenten

Ausbildung von Rechtsreferendaren

Erstellung von Rechtsgutachten

Rechtliche Überprüfung der Beschlüsse des Stadtrates sowie der Ausschüsse und der Ortschaftsräte

Telefon

0365 838-1350
In allen Fragen bezüglich des Datenschutzes, wenden Sie sich bitte an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz. Tel.: 0361 3771-900, Internet: www.thueringen.de/datenschutz

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E-Mail

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